Jeanette Roth
Gesundheitspraxis Jeanette Roth Heilpraktikerin
Lindenstr. 4
99713 Holzsußra
Deutschland
Gastpraxis:
Jeanette Roth Heilpraktikerin
Münzenbergstr. 22
65207 Wiesbaden
Deutschland
Telefon: +49 163 56 78 992
E-Mail: [email protected]
021 862 01127
Gesundheitsamt
Gesundheitsamt Bad Schwalbach
Heimbacher Straße 7
65307 Bad Schwalbach
https://www.rheingau-taunus.de/informieren-beantragen/gesundheit/heilpraktiker/
Berufsbezeichnung: Heilpraktiker
Verliehen in: Deutschland
Zuständige Behörde:
Gesundheitsamt des Kyffhäuserkreises
Edmund-König-Straße 7
99706 Sondershausen
Telefon: +49 3632 741-471
Fax: +49 3632 741-472
E-Mail: [email protected]
Website: https://www.kyffhaeuser.de/bildung-soziales/gesundheitsamt/
Es gelten folgende berufsrechtliche Regelungen:
Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz, HeilprG)
Einsehbar unter:http://www.gesetze-im-internet.de/heilprg/
Erste Durchführungsverordnung zum Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (HeilprGDV 1)einsehbar unter:
Name und Sitz des Versicherers:
Haftpflichtkasse Darmstadt
Arheilger Weg 5
64380 Roßdorf
Geltungsraum der Versicherung:
Europa
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Wichtig: Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen sind nicht dazu bestimmt, Krankheiten zu diagnostizieren, zu behandeln, zu heilen oder zu verhindern. Sie ersetzen nicht die professionelle medizinische Beratung, Diagnose oder Behandlung durch einen Arzt oder Facharzt.
Alle Inhalte dienen nur zu Informationszwecken. Meine Leistungen als Heilpraktikerin sind komplementär und ersetzen keine schulmedizinische Behandlung.
Bei gesundheitlichen Problemen konsultieren Sie bitte einen Arzt oder Facharzt.
Als Heilpraktikerin unterliege ich der Schweigepflicht gemäß § 203 StGB. Dies bedeutet, dass ich verpflichtet bin, alle Informationen, die ich im Rahmen meiner beruflichen Tätigkeit über Sie erfahre, vertraulich zu behandeln und nicht ohne Ihre ausdrückliche schriftliche Einwilligung an Dritte weiterzugeben.
Ausnahmen von dieser Schweigepflicht bestehen nur in gesetzlich vorgesehenen Fällen, insbesondere bei:
- Verdacht auf Straftaten
- Gefährdung von Leib und Leben
- Meldepflichten gemäß Infektionsschutzgesetz
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